ISBN-Leitlinien

Die ISBN gehört demjenigen, der sie gekauft hat. Sie darf weder verkauft noch verschenkt werden.

Sie darf nur für ein Produkt genutzt werden, für das der beim Kauf angegebene Rechteinhaber die Autoren- und/oder Verlagsrechte innehat.

Für jede Ausgabeart und jedes Format (Hardcover, Broschur, Taschenbuch, etc.) muss eine eigene ISBN vergeben werden. Insbesondere muss für eine eventuelle E-Book-Ausgabe eine andere ISBN als für die Druckausgabe verwendet werden.

Insbesondere muss für eine eventuelle E-Book-Ausgabe eine andere ISBN als für die Druckausgabe verwendet werden. Ebenso muss bei einer veränderten oder verbesserten Nachauflage eine neue ISBN vergeben werden.

Eine ISBN darf nie zweimal verwendet werden.

Für Non-Books darf eine ISBN nicht verwendet werden, also zum Beispiel für Malbücher ohne Text, Tage- oder Notizbücher, Gutscheinbücher oder Spiele. Eine ausführliche Liste ist auf unserer Webseite verzeichnet. Für Nonbooks gibt es die GTIN.

Filme, Poster und Software sind nur dann ISBN-Produkte, wenn sie Lehrmaterial sind.

Die ISBN ist nicht übertragbar, es gibt aber Ausnahmen und Sonderregelungen. Vor dem Verkauf eines Verlags oder einzelner Titel aus einem Verlag an einen anderen muss die ISBN-Agentur informiert werden, damit geklärt werden kann auf welche Weise die ISBN auf den neuen Verlag übergehen kann.

Die ISBN ist die Grundlage für einen Eintrag ins Verzeichnis Lieferbarer Bücher (VLB), das die Titeldaten in der ganzen Buchbranche verbreitet. So können Titel aufgefunden und bestellt werden. Umfassende Informationen zum Eintrag eines Titels ins Verzeichnis Lieferbarer Bücher und die Preisliste finden Sie unter www.vlb.de.

Antworten auf die meistgestellten Fragen zur ISBN haben wir in den FAQs auf unserer Webseite zusammengestellt.