Rechtliche Basics für Selfpublisher


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Schon beim Verfassen Ihres Werkes, aber auch bei der Gestaltung des Umschlags und der Wahl des Titels sollten Sie darauf achten, dass Rechte Dritter nicht verletzt werden.

Urheber- und Persönlichkeitsrechte

Verwenden Sie fremde Werke, z.B. Fotos, Illustrationen, anderweitige Abbildungen oder Ausschnitte aus fremden Texten oder schildern Sie reale Personen oder Unternehmen, können geschützte Rechte von Urhebern, abgebildeten oder geschilderten Personen oder Firmen betroffen sein, die Sie bei der Veröffentlichung Ihres Werkes wahren müssen.

Titelschutz

Wählen Sie für Ihr Buch einen Titel, unter dem bereits ein lieferbares Buch erschienen oder dessen Erscheinen bereits angekündigt ist, geraten Sie möglicherweise in Kollision mit bestehenden Titelschutzrechten des Verlags des zuerst erschienenen oder erscheinenden Buches. Recherchieren Sie daher zuvor z.B. unter www.buchhandel.de, auf der Internetseite der Deutschen Nationalbibliothek, aber auch auf Self-Publishing-Plattformen und bei anderen Anbietern, ob Sie „Ihren“ Titel bedenkenlos verwenden können.

iStock-180207070_RGB_klein_grau.png#asset:7702Die Titelschutz-Rubrik des Börsenblatts bietet darüber hinaus eine gute Recherchemöglichkeit für ein etwaiges, mittels Titelschutzanzeige angekündigtes, Erscheinen eines kollidierenden Titels. Beachten Sie bei der Titelfindung auch, dass einzelne von Ihnen im Titel verwendete Begriffe als Wortmarken geschützt sein können und überprüfen Sie dies ggf. anhand einer Suche im Markenverzeichnis des Deutschen Patent- und Markenamts

Das Impressum

Ihr Buch muss ein Impressum enthalten. Üblicherweise wird das Impressum gut sichtbar auf den ersten oder den letzten Seiten des Buches, vor bzw. nach dem eigentlichen Text, angebracht. Achten Sie bei der Formulierung des Impressums darauf, dass Sie die gesetzlichen Pflichtangaben einhalten. Diese finden sich in dem Landespressegesetz Ihres Bundeslands.

Für alle rechtlichen Fragen gilt: Sind Sie unsicher, suchen Sie vor Veröffentlichung die Hilfe eines Rechtsanwalts um juristische Einzelfragen zu klären oder das gesamte Manuskript prüfen zu lassen.