Bevor der Verkauf Ihres Titels beginnt

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Wenn Sie sämtliche rechtliche Bestimmungen von Persönlichkeits- bis Titelschutz überprüft und erfüllt haben, sollten Sie die Pflichtexemplarabgabe und die Klärung der Nutzungsrechte Ihres Titels angehen.

Pflichtexemplarabgabe

Jeder Verleger ist verpflichtet, zwei Exemplare jedes Titels kostenlos der Deutschen Nationalbibliothek zur Verfügung zu stellen. Dies gilt auch für E-Books.

Die Deutsche Nationalbibliothek erhält die bibliografischen Daten auch aus dem Verzeichnis Lieferbarer Bücher und prüft diese anhand der eingesandten Exemplare auf ihre Richtigkeit hin. Weitere Informationen zur Pflichtexemplarabgabe finden Sie auf der Internetseite der Deutschen Nationalbibliothek.

Um die schriftliche Überlieferung des Landes zu bewahren, werden auch ein bis zwei Freiexemplare der jeweils zuständigen Landesbibliothek zur Verfügung gestellt. Infos finden Sie auf den Websites der einzelnen Landesbibliotheken (Liste der Landesbibliotheken in Deutschland).

Die VG Wort

Die VG Wort (Verwertungsgesellschaft Wort) nimmt die ihr von Autoren und Verlegern vertraglich anvertrauten Nutzungsrechte und Vergütungsansprüche ihrer Mitglieder und Wahrnehmungsberechtigten treuhänderisch wahr.

Mit dem Abschluss eines Wahrnehmungsvertrags oder eines Bezugsberechtigtenvertrages können Sie der VG Wort die sogenannten Zweitverwertungsrechte an Ihrem Werk, wie z. B. der Nutzung in Bibliotheken, übertragen.

Detaillierte Informationen erhalten Sie direkt auf den Seiten der VG Wort.